© Sachverständigen Institut Lippe 2023                   
E-Bike vor Waldkulisse
Gutachtenerstellung für E-Bikes

E-Bike-Gutachten

Elektrofahrräder oder kurz E-Bikes sind aus dem

heutigen Straßenbild nicht mehr wegzudenken und

werden immer beliebter. Weit mehr als 1 Million

Fahrzeuge dieser Art werden in Deutschland pro Jahr

verkauft. Tendenz steigend. Dabei zeichnen sich die E-

Bikes durch eine immer höhere Wertigkeit und Qualität

aus. Dementsprechend fallen mögliche Schäden oder

auch Diebstähle teurer aus. Diese müssen dann durch

ein spezielles Elektrofahrrad-Gutachten bewertet

werden. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass bei

Elektrofahrrad-Gutachten die Schadenssumme wie bei

einem gewöhnlichen Pkw geschätzt wird, damit die

zuständige Versicherung zahlen kann..

Die drei Klassen von Elektrofahrrädern: Pedelecs bieten lediglich dann eine Unterstützung durch den Motor, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Sofern die Motorunterstützung lediglich bis 25 km/h erfolgt, werden Pedelecs als Fahrrad gerechnet. S-Pedelecs bieten eine Motorunterstützung bis 45 km/h. Für die Benutzung eines S-Pedelecs wird ein Versicherungskennzeichen zur Zulassung benötigt sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (Motorroller). Zudem besteht Helmpflicht und der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Andernfalls ist die Benutzung auf öffentlichen Verkehrswegen verboten. Sehr wichtig: Gewöhnliche Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden. E-Bikes sind per Knopfdruck motorbetrieben – auch ohne Unterstützung durch die Pedale. Ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h zählt ein E-Bike nicht mehr als Fahrrad sondern als Kraftfahrzeug. Von daher werden für den Betrieb eines solchen Elektrofahrrads mindestens ein Versicherungskennzeichen sowie eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Bei noch leistungsstärkeren E-Bikes ist zudem eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse notwendig, da man andernfalls eine Straftat begeht. In welchem Fall zahlt die Versicherung? Moderne Elektrofahrräder können durchaus einen Kaufpreis im vierstelligen Bereich aufweisen. Von daher wird bei Schäden immer öfter eine Versicherung hinzugezogen, um die Angelegenheit zu regeln. Für die Verwendung eines Elektrofahrrades ist im Gegensatz zu einem Pkw keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Allerdings nur, wenn es sich bei dem Fahrrad um ein Pedelec mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h handelt. Dazu muss man wissen, dass es sich beim Großteil aller im Handel angebotenen Elektrofahrräder um die besagten Pedelecs handelt. Diese Form eines Versicherungsschutzes kommt jedoch nur bei Schäden, die der Fahrer bei einem Dritten verursacht, zum Tragen. Im Falle eines Schadens am eigenen Elektrofahrrad, für den ein Elektrofahrrad-Unfallgutachten angefertigt werden muss bestehen mehrere Möglichkeiten, auf die im Folgenden eingegangen wird. Sofern Sie selbst der Schadenverursacher sind brauchen Sie ein Schadengutachten lediglich dann erstellen zu lassen, wenn bei Ihnen eine Fahrradversicherung vorliegt, die selbstverursachte Schäden ausgleicht. Verfügen Sie ebenfalls über eine Hausratversicherung ist Ihr E-Bike darüber bereits gegen Diebstahl versichert. Haben Sie keinen Versicherungsschutz müssen Sie für entstandene Schäden natürlich selbst aufkommen. Dennoch kann auch in einem solchen Fall die Beauftragung eines Elektrofahrrad-Gutachters wie von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe von Vorteil sein. Nämlich dann, falls Sie beabsichtigen, Ihr Elektrofahrrad zu verkaufen. Durch ein Schadengutachten von uns kann diesbezüglich eine eventuelle Wertminderung ermittelt werden, wodurch der Verkaufspreis genauer bestimmt werden kann. Wird der Schaden durch eine dritte Person verursacht, zum Beispiel einen anderen Verkehrsteilnehmer, der Ihnen die Vorfahrt nimmt, so ist dieser verpflichtet den entstandenen Schaden zu tragen. Normalerweise reguliert die Kfz- Haftpflichtversicherung des gegnerischen Unfallverursachers den Schaden. Ist der Schadensverursacher hingegen ein Fußgänger so übernimmt dessen Privathaftpflicht – sofern vorhanden – die anfallenden Kosten. Ansonsten muss er die Kosten selbst übernehmen. Sicher ist, dass in allen Fällen die Versicherung ein Elektrofahrrad-Gutachten verlangt, da dieses die Basis ist, aufgrund derer die Schadenserstattung erfolgt. Im Falle eines Schadeneintritts durch einen nicht ermittelbaren Dritten besteht in rechtlicher Hinsicht kein wesentlicher Unterschied zu einem selbstverschuldeten Schaden. Auch wenn diesbezüglich ein Elektrofahrrad- Gutachten nur dann einen Sinn macht, wenn Sie über eine Fahrradversicherung verfügen, so wird die Versicherung jedoch definitiv ein Unfallgutachten, zum Beispiel von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, benötigen. In welchem Fall wird ein Elektrofahrrad-Gutachten benötigt? Ein Elektrofahrrad-Gutachten wird benötigt, sobald ein Schaden von einer Versicherung reguliert wird. In den allermeisten Fällen besteht eine Versicherung auf die Anfertigung eines solchen Gutachtens. Es gibt Fälle, in denen ein Elektrofahrrad-Gutachten definitiv benötigt wird: - Fremdverschuldete Verkehrsunfälle - Durch Fremdverschulden verursachte Beschädigungen - Elementarschäden - Vandalismusschäden Was genau macht ein Elektrofahrrad-Gutachter? Bei kleineren Schäden an einem Elektrofahrrad – für gewöhnlich Bagatellschäden – ist keine professionelle Begutachtung durch einen Sachverständigen notwendig, da diese ohne die Einbeziehung einer Versicherung repariert werden können. Bei schweren Unfällen hingegen ist die Begutachtung eines Elektrofahrrad-Sachverständigen notwendig. Selbst wenn ein Laie eventuell nur kleine Kratzer erkennen kann, so können Beschädigungen vorhanden sein die nicht sofort erkennbar sind, jedoch die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen können, was zu weiteren Unfällen führen könnte. Zum Beispiel durch einen Bruch des Fahrradrahmens. Da Elektrofahrräder generell höhere Lasten zu tragen haben – schon aufgrund des Eigengewichts – und auch höhere Geschwindigkeiten erreichen ist ihr Rahmen stärkerer Belastung ausgesetzt als das bei normalen Fahrrädern der Fall ist. Bei der Erstellung eines Elektrofahrrad-Gutachtens wird durch den Sachverständigen nicht nur der generelle Zustand des verunfallten Fahrzeugs ermittelt sondern auch dessen Restwert im unreparierten Zustand. Außerdem kann im Elektrofahrrad-Gutachten der Wiederbeschaffungswert des Vehikels angegeben werden. Auf der Grundlage des fertiggestellten Gutachtens kann die zuständige Versicherung anschließend darüber entscheiden, welcher Betrag auszuzahlen ist und ob eine Reparatur des beschädigten E-Bikes in wirtschaftlicher Hinsicht Sinn macht. Ist letzteres nicht der Fall erhält der Geschädigte eventuell den Restwert des unbeschädigten, jedoch im gebrauchten Zustand befindlichen Fahrzeugs erstattet. Das Elektrofahrrad-Gutachten bestätigt zudem, wie der Schaden erfolgt ist. Dadurch wird es zu einem eindeutigen Beweis und stellt sicher, dass der Unfallgegner zu einem späteren Zeitpunkt nicht einfach umschwenken und die Schadensregulierung ablehnen kann. Was muss im Falle eines Elektrofahrrad-Schadens getan werden? Jeder Schaden an einem Fahrzeug – egal ob am Pkw, am Motorrad oder eben auch in diesem Falle am Elektrofahrrad sollte generell schnellstmöglich bei der Versicherung oder der Polizei angezeigt werden, ganz gleich ob Sie selbst oder jemand anders den Schaden verursacht haben. Die zügige Erstellung eines Elektrofahrrad-Gutachtens, zum Beispiel durch uns vom Sachverständigen Institut Lippe, ist für Sie von Vorteil, damit eine schnelle Reparatur ihres E-Bikes erfolgen kann. Besonders wichtig ist dies für Sie, wenn Sie auf Ihr Elektrofahrrad angewiesen sind. Lassen Sie auf jeden Fall ein Elektrofahrrad-Gutachten von einem professionellen Gutachter vor einer Reparatur erstellen, schon aus den weiter oben aufgeführten Verkehrssicherheitsgründen. Der eigentliche Punkt ist jedoch, dass nicht jede Versicherung allein die Rechnung einer Werkstatt als Bestätigung für eine Schadenssumme anerkennt. Die meisten Versicherungen verlangen ein spezifisches Elektrofahrrad-Gutachten zur Vorlage. Wer kommt für die Kosten des Elektrofahrrad-Gutachtens auf? Auch ein Sachverständiger für Elektrofahrrad-Gutachten arbeitet natürlich nicht kostenlos. Für gewöhnlich kommt diejenige Versicherung für die Kosten auf, die auch den angefallenen Schaden zahlt. Im Allgemeinen gilt, dass stets die Person das Elektrofahrrad-Gutachten bezahlt, die für die Schadensregulierung zuständig ist. Falls die gegnerische Partei den Schaden selbst bezahlt, so muss diese die Erstellung des Gutachtens finanzieren. Was für einen Elektrofahrrad-Gutachter sollten Sie wählen? Selbst wenn eine Versicherung einen eigenen Sachverständigen bestellen will, so haben Sie selbst generell die freie Entscheidungsgewalt darüber, welchen Gutachter Sie nehmen wollen. Machen Sie im eigenen Interesse von diesem Recht Gebrauch, denn Sie können sich nicht unbedingt sicher sein, dass der von der Versicherung bestellte Sachverständige das Gutachten unabhängig erstellt. Das liegt daran das der jeweilige Gutachter das Elektrofahrrad-Gutachten im Interesse des Auftraggebers erstellt, was in diesem Fall die Versicherung ist. Deshalb ist es für Sie wichtig, einen freien und unabhängigen Sachverständigen wie von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe für die Erstellung des Elektrofahrrad-Gutachtens zu beauftragen. .
Sachverständigen Institut Lippe
E-Bike in Hollywood E-Bike mit Hut auf Sattel E-Bike im Wald
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Beschädigtes Hausdach mit fehlenden Ziegeln
Gutachtenerstellung für E-Bikes

E-Bike-Gutachten

Elektrofahrräder oder kurz E-Bikes sind aus dem

heutigen Straßenbild nicht mehr wegzudenken und

werden immer beliebter. Weit mehr als 1 Million

Fahrzeuge dieser Art werden in Deutschland pro Jahr

verkauft. Tendenz steigend. Dabei zeichnen sich die E-

Bikes durch eine immer höhere Wertigkeit und Qualität

aus. Dementsprechend fallen mögliche Schäden oder

auch Diebstähle teurer aus. Diese müssen dann durch

ein spezielles Elektrofahrrad-Gutachten bewertet

werden. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass bei

Elektrofahrrad-Gutachten die Schadenssumme wie bei

einem gewöhnlichen Pkw geschätzt wird, damit die

zuständige Versicherung zahlen kann..

Die drei Klassen von Elektrofahrrädern: Pedelecs bieten lediglich dann eine Unterstützung durch den Motor, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Sofern die Motorunterstützung lediglich bis 25 km/h erfolgt, werden Pedelecs als Fahrrad gerechnet. S-Pedelecs bieten eine Motorunterstützung bis 45 km/h. Für die Benutzung eines S-Pedelecs wird ein Versicherungskennzeichen zur Zulassung benötigt sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (Motorroller). Zudem besteht Helmpflicht und der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Andernfalls ist die Benutzung auf öffentlichen Verkehrswegen verboten. Sehr wichtig: Gewöhnliche Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden. E-Bikes sind per Knopfdruck motorbetrieben – auch ohne Unterstützung durch die Pedale. Ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h zählt ein E-Bike nicht mehr als Fahrrad sondern als Kraftfahrzeug. Von daher werden für den Betrieb eines solchen Elektrofahrrads mindestens ein Versicherungskennzeichen sowie eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Bei noch leistungsstärkeren E-Bikes ist zudem eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse notwendig, da man andernfalls eine Straftat begeht. In welchem Fall zahlt die Versicherung? Moderne Elektrofahrräder können durchaus einen Kaufpreis im vierstelligen Bereich aufweisen. Von daher wird bei Schäden immer öfter eine Versicherung hinzugezogen, um die Angelegenheit zu regeln. Für die Verwendung eines Elektrofahrrades ist im Gegensatz zu einem Pkw keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Allerdings nur, wenn es sich bei dem Fahrrad um ein Pedelec mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h handelt. Dazu muss man wissen, dass es sich beim Großteil aller im Handel angebotenen Elektrofahrräder um die besagten Pedelecs handelt. Diese Form eines Versicherungsschutzes kommt jedoch nur bei Schäden, die der Fahrer bei einem Dritten verursacht, zum Tragen. Im Falle eines Schadens am eigenen Elektrofahrrad, für den ein Elektrofahrrad-Unfallgutachten angefertigt werden muss bestehen mehrere Möglichkeiten, auf die im Folgenden eingegangen wird. Sofern Sie selbst der Schadenverursacher sind brauchen Sie ein Schadengutachten lediglich dann erstellen zu lassen, wenn bei Ihnen eine Fahrradversicherung vorliegt, die selbstverursachte Schäden ausgleicht. Verfügen Sie ebenfalls über eine Hausratversicherung ist Ihr E-Bike darüber bereits gegen Diebstahl versichert. Haben Sie keinen Versicherungsschutz müssen Sie für entstandene Schäden natürlich selbst aufkommen. Dennoch kann auch in einem solchen Fall die Beauftragung eines Elektrofahrrad-Gutachters wie von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe von Vorteil sein. Nämlich dann, falls Sie beabsichtigen, Ihr Elektrofahrrad zu verkaufen. Durch ein Schadengutachten von uns kann diesbezüglich eine eventuelle Wertminderung ermittelt werden, wodurch der Verkaufspreis genauer bestimmt werden kann. Wird der Schaden durch eine dritte Person verursacht, zum Beispiel einen anderen Verkehrsteilnehmer, der Ihnen die Vorfahrt nimmt, so ist dieser verpflichtet den entstandenen Schaden zu tragen. Normalerweise reguliert die Kfz- Haftpflichtversicherung des gegnerischen Unfallverursachers den Schaden. Ist der Schadensverursacher hingegen ein Fußgänger so übernimmt dessen Privathaftpflicht – sofern vorhanden – die anfallenden Kosten. Ansonsten muss er die Kosten selbst übernehmen. Sicher ist, dass in allen Fällen die Versicherung ein Elektrofahrrad-Gutachten verlangt, da dieses die Basis ist, aufgrund derer die Schadenserstattung erfolgt. Im Falle eines Schadeneintritts durch einen nicht ermittelbaren Dritten besteht in rechtlicher Hinsicht kein wesentlicher Unterschied zu einem selbstverschuldeten Schaden. Auch wenn diesbezüglich ein Elektrofahrrad- Gutachten nur dann einen Sinn macht, wenn Sie über eine Fahrradversicherung verfügen, so wird die Versicherung jedoch definitiv ein Unfallgutachten, zum Beispiel von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, benötigen. In welchem Fall wird ein Elektrofahrrad-Gutachten benötigt? Ein Elektrofahrrad-Gutachten wird benötigt, sobald ein Schaden von einer Versicherung reguliert wird. In den allermeisten Fällen besteht eine Versicherung auf die Anfertigung eines solchen Gutachtens. Es gibt Fälle, in denen ein Elektrofahrrad-Gutachten definitiv benötigt wird: - Fremdverschuldete Verkehrsunfälle - Durch Fremdverschulden verursachte Beschädigungen - Elementarschäden - Vandalismusschäden Was genau macht ein Elektrofahrrad-Gutachter? Bei kleineren Schäden an einem Elektrofahrrad – für gewöhnlich Bagatellschäden – ist keine professionelle Begutachtung durch einen Sachverständigen notwendig, da diese ohne die Einbeziehung einer Versicherung repariert werden können. Bei schweren Unfällen hingegen ist die Begutachtung eines Elektrofahrrad-Sachverständigen notwendig. Selbst wenn ein Laie eventuell nur kleine Kratzer erkennen kann, so können Beschädigungen vorhanden sein die nicht sofort erkennbar sind, jedoch die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen können, was zu weiteren Unfällen führen könnte. Zum Beispiel durch einen Bruch des Fahrradrahmens. Da Elektrofahrräder generell höhere Lasten zu tragen haben – schon aufgrund des Eigengewichts – und auch höhere Geschwindigkeiten erreichen ist ihr Rahmen stärkerer Belastung ausgesetzt als das bei normalen Fahrrädern der Fall ist. Bei der Erstellung eines Elektrofahrrad-Gutachtens wird durch den Sachverständigen nicht nur der generelle Zustand des verunfallten Fahrzeugs ermittelt sondern auch dessen Restwert im unreparierten Zustand. Außerdem kann im Elektrofahrrad-Gutachten der Wiederbeschaffungswert des Vehikels angegeben werden. Auf der Grundlage des fertiggestellten Gutachtens kann die zuständige Versicherung anschließend darüber entscheiden, welcher Betrag auszuzahlen ist und ob eine Reparatur des beschädigten E-Bikes in wirtschaftlicher Hinsicht Sinn macht. Ist letzteres nicht der Fall erhält der Geschädigte eventuell den Restwert des unbeschädigten, jedoch im gebrauchten Zustand befindlichen Fahrzeugs erstattet. Das Elektrofahrrad-Gutachten bestätigt zudem, wie der Schaden erfolgt ist. Dadurch wird es zu einem eindeutigen Beweis und stellt sicher, dass der Unfallgegner zu einem späteren Zeitpunkt nicht einfach umschwenken und die Schadensregulierung ablehnen kann. Was muss im Falle eines Elektrofahrrad-Schadens getan werden? Jeder Schaden an einem Fahrzeug – egal ob am Pkw, am Motorrad oder eben auch in diesem Falle am Elektrofahrrad sollte generell schnellstmöglich bei der Versicherung oder der Polizei angezeigt werden, ganz gleich ob Sie selbst oder jemand anders den Schaden verursacht haben. Die zügige Erstellung eines Elektrofahrrad-Gutachtens, zum Beispiel durch uns vom Sachverständigen Institut Lippe, ist für Sie von Vorteil, damit eine schnelle Reparatur ihres E-Bikes erfolgen kann. Besonders wichtig ist dies für Sie, wenn Sie auf Ihr Elektrofahrrad angewiesen sind. Lassen Sie auf jeden Fall ein Elektrofahrrad-Gutachten von einem professionellen Gutachter vor einer Reparatur erstellen, schon aus den weiter oben aufgeführten Verkehrssicherheitsgründen. Der eigentliche Punkt ist jedoch, dass nicht jede Versicherung allein die Rechnung einer Werkstatt als Bestätigung für eine Schadenssumme anerkennt. Die meisten Versicherungen verlangen ein spezifisches Elektrofahrrad-Gutachten zur Vorlage. Wer kommt für die Kosten des Elektrofahrrad-Gutachtens auf? Auch ein Sachverständiger für Elektrofahrrad-Gutachten arbeitet natürlich nicht kostenlos. Für gewöhnlich kommt diejenige Versicherung für die Kosten auf, die auch den angefallenen Schaden zahlt. Im Allgemeinen gilt, dass stets die Person das Elektrofahrrad-Gutachten bezahlt, die für die Schadensregulierung zuständig ist. Falls die gegnerische Partei den Schaden selbst bezahlt, so muss diese die Erstellung des Gutachtens finanzieren. Was für einen Elektrofahrrad-Gutachter sollten Sie wählen? Selbst wenn eine Versicherung einen eigenen Sachverständigen bestellen will, so haben Sie selbst generell die freie Entscheidungsgewalt darüber, welchen Gutachter Sie nehmen wollen. Machen Sie im eigenen Interesse von diesem Recht Gebrauch, denn Sie können sich nicht unbedingt sicher sein, dass der von der Versicherung bestellte Sachverständige das Gutachten unabhängig erstellt. Das liegt daran das der jeweilige Gutachter das Elektrofahrrad-Gutachten im Interesse des Auftraggebers erstellt, was in diesem Fall die Versicherung ist. Deshalb ist es für Sie wichtig, einen freien und unabhängigen Sachverständigen wie von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe für die Erstellung des Elektrofahrrad-Gutachtens zu beauftragen. .
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Gutachtenerstellung für E-Bikes