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Beschädigter rechter Auto-Scheinwerfer
Kfz-Schadengutachten / Bewertungen / Wertgutachten

Kfz-Gutachten

Sie sind an einem Unfall beteiligt - ab jetzt helfen wir

vom Sachverständigen Institut Lippe Ihnen, Ihr Recht

auf Schadenregulierung erfolgreich durchzusetzen. Auf

deutschen Straßen kommt es jährlich zu mehr als zwei

Millionen Unfällen. Sie sind als Unfallbeteiligter, ob

Schädiger oder Geschädigter bei uns bestens

aufgehoben, wenn es um die Erstellung eines

Sachverständigengutachten geht.

Weitere Details zu einzelnen Gutachten-Arten auf den

folgenden Unterseiten:

Kfz-Schaden-Unfall-Gutachten

Haftpflichtschaden-Gutachten

Gutachten für Motorräder, Roller, Quads, Trikes etc.

Gutachten für E-Bikes

Gutachten für Wohnmobile und Wohnwagen

Gutachten für LKWs, Nutz- und Sonderfahrzeuge

Gutachten für Land- und Baumaschinen

Gutachten für Oldtimer und Youngtimer

Gutachten für Boote und Yachten

Mobiler Service - Können Sie nicht kommen, kommen wir zu Ihnen: >Hier klicken< Wir erstellen Fahrzeug (Kfz)- Schaden-Unfall-Gutachten für: Personenkraftwagen, Oldtimer, Youngtimer, Motorräder, Quads, Lastkraftwagen, Roller, Landmaschinen, Wohnwagen, Wohnmobile, Schlepper, Baumaschinen, Landmaschinen, Geländewagen, Anhänger, Leichtkraftfahrzeuge, Baumaschinen Einbruchschäden, Schadenfeststellung sowie Ersatzwertfeststellung bei Brandschäden, Wasserschäden Da es sich in den meisten Fällen um Sachschäden handelt, wird die genaue Schadenfeststellung sofort ermittelt, die als Grundlage für die weitere korrekte Schadenbearbeitung bei den Versicherungen wichtig sein wird. Alles soll problemlos verlaufen. Deshalb wenden Sie sich an das unabhängige Sachverständigen Institut Lippe. Wir nehmen den Schaden in einem Sachverständigengutachten sofort, exakt und neutral auf. Als der Geschädigte sollten Sie beachten, dass ein Sachverständigengutachten als Unfallgutachten für Sie kostenlos erstellt wird. Als Geschädigter sollten Sie so schnell wie möglich ein Unfallgutachten erstellen lassen. Das Sachverständigen-Gutachten ist die erste und einfachste Maßnahme an die Sie nach einem Unfall denken sollten. Das Unfallgutachten schützt Sie vor zu niedrigen Auszahlungsbeträgen bei Ihren Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher, der Versicherung des Unfallgegners. Die Kosten für die Erstellung des Sachverständigengutachtens als Geschädigter werden von der Versicherung des Unfallgegners/Unfallverursachers getragen. Achten Sie darauf, dass wenn die gegnerische Versicherung auf ein Sachverständigengutachten freiwillig verzichtet, dies keine gute Nachricht für Sie bedeutet. Denn Sie verlieren Ihr kostenloses Recht auf einen unparteiischen Sachverständigen der ein qualifiziertes Unfallgutachten für Sie erstellt und von der Versicherung für die Versicherung arbeitet. Sie haben als Geschädigter nach einem Unfall das Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zu bestellen um Ihr kostenloses Sachverständigengutachten erstellen zu lassen. Wichtig! Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Wenn Sie unverschuldet oder teilverschuldet in einem Unfall verwickelt wurden, haben Sie in solchen Fällen nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen das Sachverständigengutachten als Beweissicherung für den entstandenen Schaden. Außerdem ermitteln wir die eingetretene Wertminderung, damit Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang beziffern können. Die Kosten für das Schadengutachten im Haftpflichtfall gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang. Die Ausnahme sind die so genannten Bagatellschäden. Bei einem Bagatellschaden wird von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, ein Kostenvoranschlag erstellt, der zur Schadenregulierung mit der Versicherung führt. Der Inhalt dieses von uns erstellten Gutachtens sind die entstandenen Materialschäden, etwaige Wertminderungen mit den anfallenden Reparaturkosten basierend auf ortsüblichen Verrechnungssätzen. Diese Kosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu 100% getragen. Hierbei ist, wie schon erwähnt, die Bagatellschadengrenze zu berücksichtigen die aktuell bei ca. 750€ liegt. Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so sind Sie so zu stellen als wenn der Unfall nicht passiert wäre. Als Geschädigter hat man natürlich das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Denn ohne die Erstellung eines Sachverständigengutachtens  gehen Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall als der Geschädigte oftmals berechtigte Ansprüche verloren. Das Sachverständigengutachten dient bestmöglich als Regulierungsgrundlage und umfasst in der Regel die voraussichtlichen Instandsetzungskosten, den Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung, die Reparaturdauer, die Wiederbeschaffungsdauer sowie alle zur Schadenabwicklung notwendigen Daten. Auch in diesem Bereich können wir innerhalb unseres Unternehmens auf langjährige Erfahrungen und Sachverstand aus dem Bereich der Fahrzeuginstandsetzung zurückgreifen und stehen Ihnen so als kompetentes Sachverständigen Institut Lippe als Partner bei der Erstellung von unabhängigen Sachverständigengutachten zur Verfügung. Sie rufen uns kurz an und schon nimmt alles seinen Lauf. Die Begutachtung erfolgt direkt vor Ort und es werden alle relevanten Daten aufgenommen sowie Fotos erstellt. Der Schaden wird von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, fachlich, sachlich überprüft und dokumentiert. Die Schadenskalkulation wird sofort danach erstellt. Anschließend wird das Sachverständigengutachten allen beteiligten Parteien zur Verfügung gestellt. Ein Sachverständigen-Gutachten von uns als Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem Fahrzeug zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750 EURO liegen, die wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten. Also bevor Sie uns für einen Auftrag zur Erstellung Ihres Sachverständigen- Gutachtens berufen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich über 750,00 EURO liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort übernehmen. Bei einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die unter 750,00 € liegen werden unsere Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme allerdings mit Ihrer Versicherung abklären. Sollte die Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits die Möglichkeit das Sachverständigengutachten auf Kosten der Versicherungsgesellschaft sofort zu erstellen. Bei allen Schäden unter 750,00 € erstellen wir Ihnen einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherungsgesellschaft, den Sie dann der Versicherungsgesellschaft zur Schadenregulierung einreichen können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung der Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Sachverständigengutachtens von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen lassen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750 EURO so haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu berufen. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigen- Gutachtens ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherungsgesellschaft oder eines Sachverständigen, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen als der Geschädigte die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich von der Versicherungsgesellschaft erstattet werden. Ebenso ist es wichtig, den Wertminderungsanspruch sofort geltend zu machen. Wir als Sachverständigen Institut Lippe halten den Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten Sachverständigengutachten schriftlich fest. Wir nehmen uns für Sie die Zeit und verhelfen Ihnen somit, dass Sie keinen finanziellen Schaden oder Nachteile davon tragen. Wir erstellen Ihnen Ihr persönliches Sachverständigengutachten und das im Vergleich zu Autohäusern, Werkstätten, Lackierereien, die ihren Service meistens unter erheblichem Zeitdruck abarbeiten müssen. Unsere Sachverständigengutachten erstellen wir detailliert, exakt, mit der Angabe von Reparaturdauer, dem Nutzungsausfall, Wertminderung, usw. Auch die allerkleinste Position sowie Nebenarbeiten werden von uns detailliert kalkuliert. Ein Kaskoschaden wird unterteilt in Vollkaskoschaden und Teilkaskoschäden. Bei einem selbstverschuldeten Unfall wurde Ihr Fahrzeug beschädigt oder man beschädigte Ihr Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung haftet für Schäden, für die niemand sonst eine Haftung übernehmen würde. Weiterhin deckt die Vollkaskoversicherung auch Vandalismus- Schäden ab. Der Teilkaskoschaden unterteilt sich in Einbruchschaden und Diebstahlschaden wie Teil- oder Totalentwendung, den Wildschaden, die Elementarschäden wie Sturmschäden, Hagelschäden, Brandschäden und Wasserschäden. Es ist wichtig zu wissen, dass bei einem Kaskoschaden der Versicherer das Weisungsrecht hat. Das bedeutet, Ihre Versicherungsgesellschaft bestimmt den Sachverständigen, welcher Ihr beschädigtes Fahrzeug besichtigt und übernimmt die Kosten der Erstellung des Sachverständigengutachtens. Wenn Sie mit dem Ergebnis des Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden sind, dann besteht die Möglichkeit sich an uns, das Sachverständigen Institut Lippe, zu wenden. Kommen wir als Sachverständige zu einem anderen Ergebnis als die Versicherung, so wird ein so genanntes Sachverständigenverfahren eingeleitet. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen sofort. Was können Sie tun nach einem Unfall? Sie rufen uns, vom Sachverständigen Institut Lippe, an und geben uns Ihre Kontaktdaten telefonisch durch. Sie kommen gegebenenfalls direkt zu uns oder wir kommen direkt zu Ihnen oder wo sich das Fahrzeug befindet. Wir benötigen dann den Zeitpunkt des Unfalls, die Unfallgegner-Daten, die Unfallmitteilung der örtlichen Polizei. Die Fahrzeugdaten werden aufgenommen, das Ausmaß des Schadens wird von uns als Gutachter ermittelt und wir fertigen die Dokumentation des Schadens mit aussagekräftigen Fotos an woraus wir dann das Sachverständigengutachten erstellen können. Die Ermittlung der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners übernehmen wir für Sie gerne. Als Abschluss versenden wir das Sachverständigengutachten an die Versicherung und an Sie oder zu Ihrem Rechtsanwalt. Meistens ist bereits am darauf folgenden Tag alles geregelt. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Meistens, so zeigt unsere Erfahrung, wird der im Sachverständigengutachten ermittelte Schadensbetrag innerhalb von ein bis zwei Wochen an Sie ausgezahlt. Allerdings haben Versicherungs- gesellschaften laut Gesetz sechs Wochen Zeit um besagten Schadensbetrag freizugeben. Falls die Versicherungs - gesellschaft doch einmal persönlich an Sie herantritt, verweisen Sie bitte auf uns. Wir von Sachverständigen Institut Lippe kümmern uns dann sofort und eventuell um Rückfragen. Selbstverständlich werden in unseren  Sachverständigen- Gutachten stets die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen entsprechend berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich nicht auf einen Kostenvoranschlag ein, statt ein ordentlich dokumentiertes Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, für die Schadenabrechnung zu verwenden. Bei einem Kostenvoranschlag wird weder ein Wiederbeschaffungswert, noch ein Restwert zu Grunde gelegt oder ermittelt. Hier besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden gar nicht erkannt wird. Somit sind Probleme vorprogrammiert. Als Hinweis vermerken Sie bitte, dass die Beurteilung der Verkehrssicherheit im Kostenvoranschlag fehlt. Die wenigsten Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen für einen Sachverständigen. Dass diese Werkstätten dann auch noch für alle Hersteller Unterlagen bereit halten, ist unvorstellbar. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe dokumentieren Ihr Sachverständigengutachten nur mit aktuellen taggenauen Fahrzeugdaten sowie Ersatzteilpreisen. Der Kostenvoranschlag hat vor Gericht keinerlei beweissichernde Funktion. Ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen dagegen sehr wohl. Das Sachverständigengutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes klar dar. Die Reparaturkosten sind in vollem Umfang vom Schädiger zu tragen und von dessen Versicherungsgesellschaft zu übernehmen. Ein Kostenvoranschlag stellt nur fest zu welchem Preis die Reparatur durchzuführen möglich sein könnte. Nur wir als Sachverständige können erkennen ob es sich nur um einen Bagatellschaden handelt oder ob nicht doch eventuell ein wirtschaftlicher Totalschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt. Für den Fall der Fälle bieten wir, vom Sachverständigen Institut Lippe, Ihnen unser kleines Schadengutachten an um immer noch besser dazustehen als mit einem Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Vor allem um als der Geschädigte zeitnah sein Geld ausgezahlt zu bekommen, ist ein Sachverständigen- Gutachten von sehr hoher Wichtigkeit. Als erfahrenes Sachverständigen Institut Lippe garantieren wir, dass Sie durch unsere kompetente Beratung und dem umfangreichen Sachverständigengutachten zeitnah zu der Auszahlung der Schadenssumme kommen die wir berechnet haben. Hierfür werden die Schadenssumme und der Wert des Fahrzeuges detailliert im Sachverständigengutachten aufgelistet, mit aussagekräftigen Fotos ausgewiesen, um ein leichtes nachvollziehbares Sachverständigengutachten immer zu gewähren. Ein qualifiziertes, neutrales und nicht weisungsgebundenes Sachverständigengutachten über den Fahrzeugschaden dient der Beweissicherung. Die Klärung des Sachverhaltes ist bei der Schadenregulierung unerlässlich. Denn gerade im Haftpflichtbereich ist es bei Unfällen äußerst wichtig, über die genaue Schadenshöhe Bescheid zu wissen. Zum anderen ist die Unparteilichkeit des Sachverständigen Institut Lippe bei der Ermittlung des Schadens und der Wertermittlung ebenfalls ein sehr wichtiger Aspekt, der von allergrößter Bedeutung ist. Die Professionalität im Rahmen der Analyse und Beratung sowie die fachliche Kenntnisse sind erforderliche Qualifikationen. In einigen Fällen wird nach einem Unfall von der Versicherungsgesellschaft der Gegenpartei ein Gutachter empfohlen. Hier besteht die Gefahr, dass dieser Sachverständige im Interesse der Versicherung handeln könnte oder wird. Daher empfehlen wir Ihnen, nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall uns als unabhängiges Sachverständigen Institut Lippe aufzusuchen. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen alle möglichen Schadensersatzleistungen auf. Neben den Kosten für die Reparatur und die Anwaltskosten, können Sie auch die Kosten für einen Mietwagen oder einen Nutzungsausfall geltend machen. Auch für den Fall, dass es mit der Versicherung die die Schadensregulierung abwickelt oder der Werkstatt die die Reparatur durchführt zu Streitigkeiten kommen sollte, ist das vollumfängliche Sachverständigengutachten von sehr großer Bedeutung. Die Kosten für das Sachverständigengutachten werden in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers übernommen. Jetzt haben Sie als der Geschädigte das Recht das Sachverständigengutachten an uns, das Sachverständigen Institut Lippe, zu vergeben. Wir bieten Ihnen den vollumfassenden Service bei der Erstellung des Sachverständigengutachtens zu Ihrem Unfall. Sie erhalten ein professionelles Sachverständigengutachten welches die Bewertung und die Zusammensetzung des Schadens enthält. Darüber hinaus erhalten Sie den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens sowie die Höhe der Wertminderung. Wir als freies und unabhängiges Sachverständigen Institut Lippe bieten Ihnen alle unsere Dienste und Leistungen zur Erstellung des Sachverständigengutachten für Ihren Unfall an. . . .
Sachverständigen Institut Lippe
Auto mit Frontschaden
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Als der Geschädigte sollten Sie beachten, dass ein Sachverständigengutachten als Unfallgutachten für Sie kostenlos erstellt wird. Als Geschädigter sollten Sie so schnell wie möglich ein Unfallgutachten erstellen lassen. Das Sachverständigen-Gutachten ist die erste und einfachste Maßnahme an die Sie nach einem Unfall denken sollten. Das Unfallgutachten schützt Sie vor zu niedrigen Auszahlungsbeträgen bei Ihren Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher, der Versicherung des Unfallgegners. Die Kosten für die Erstellung des Sachverständigengutachtens als Geschädigter werden von der Versicherung des Unfallgegners/Unfallverursachers getragen. Achten Sie darauf, dass wenn die gegnerische Versicherung auf ein Sachverständigengutachten freiwillig verzichtet, dies keine gute Nachricht für Sie bedeutet. Denn Sie verlieren Ihr kostenloses Recht auf einen unparteiischen Sachverständigen der ein qualifiziertes Unfallgutachten für Sie erstellt und von der Versicherung für die Versicherung arbeitet. Sie haben als Geschädigter nach einem Unfall das Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zu bestellen um Ihr kostenloses Sachverständigengutachten erstellen zu lassen. Wichtig! Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Wenn Sie unverschuldet oder teilverschuldet in einem Unfall verwickelt wurden, haben Sie in solchen Fällen nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen das Sachverständigengutachten als Beweissicherung für den entstandenen Schaden. Außerdem ermitteln wir die eingetretene Wertminderung, damit Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang beziffern können. Die Kosten für das Schadengutachten im Haftpflichtfall gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang. Die Ausnahme sind die so genannten Bagatellschäden. Bei einem Bagatellschaden wird von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, ein Kostenvoranschlag erstellt, der zur Schadenregulierung mit der Versicherung führt. Der Inhalt dieses von uns erstellten Gutachtens sind die entstandenen Materialschäden, etwaige Wertminderungen mit den anfallenden Reparaturkosten basierend auf ortsüblichen Verrechnungssätzen. Diese Kosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu 100% getragen. Hierbei ist, wie schon erwähnt, die Bagatellschadengrenze zu berücksichtigen die aktuell bei ca. 750€ liegt. Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so sind Sie so zu stellen als wenn der Unfall nicht passiert wäre. Als Geschädigter hat man natürlich das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Denn ohne die Erstellung eines Sachverständigengutachtens  gehen Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall als der Geschädigte oftmals berechtigte Ansprüche verloren. Das Sachverständigengutachten dient bestmöglich als Regulierungsgrundlage und umfasst in der Regel die voraussichtlichen Instandsetzungskosten, den Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung, die Reparaturdauer, die Wiederbeschaffungsdauer sowie alle zur Schadenabwicklung notwendigen Daten. Auch in diesem Bereich können wir innerhalb unseres Unternehmens auf langjährige Erfahrungen und Sachverstand aus dem Bereich der Fahrzeuginstandsetzung zurückgreifen und stehen Ihnen so als kompetentes Sachverständigen Institut Lippe als Partner bei der Erstellung von unabhängigen Sachverständigengutachten zur Verfügung. Sie rufen uns kurz an und schon nimmt alles seinen Lauf. Die Begutachtung erfolgt direkt vor Ort und es werden alle relevanten Daten aufgenommen sowie Fotos erstellt. Der Schaden wird von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, fachlich, sachlich überprüft und dokumentiert. Die Schadenskalkulation wird sofort danach erstellt. Anschließend wird das Sachverständigengutachten allen beteiligten Parteien zur Verfügung gestellt. Ein Sachverständigen-Gutachten von uns als Sachverständigen Institut Lippe können Sie bei einem Haftpflichtschaden sofort als Auftrag an uns vergeben, wenn Ihnen ein Schaden an Ihrem Fahrzeug zugefügt wurde. Die Schadenhöhe muss augenscheinlich über 750 EURO liegen, die wir als Sachverständige vor Ort mit Ihnen sichten. Also bevor Sie uns für einen Auftrag zur Erstellung Ihres Sachverständigen- Gutachtens berufen. Sollte dann der Schaden augenscheinlich über 750,00 EURO liegen, so werden wir Ihren Auftrag zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens gerne und sofort übernehmen. Bei einem Unfallschaden oder anderen möglichen Schäden die unter 750,00 € liegen werden unsere Sachverständigenkosten von den Versicherungen meist nicht übernommen. Im Einzelfall können Sie die Kostenübernahme allerdings mit Ihrer Versicherung abklären. Sollte die Versicherung unsere Sachverständigenkosten übernehmen, so besteht unsererseits die Möglichkeit das Sachverständigengutachten auf Kosten der Versicherungsgesellschaft sofort zu erstellen. Bei allen Schäden unter 750,00 € erstellen wir Ihnen einen detaillierten Reparaturkostenvoranschlag für die Versicherungsgesellschaft, den Sie dann der Versicherungsgesellschaft zur Schadenregulierung einreichen können. Sie als der Geschädigte können die Abrechnung der Reparaturkosten bei der Versicherung auf der Basis des vorgelegten Sachverständigengutachtens von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, als fiktive Abrechnung vornehmen lassen. Liegt dagegen die Schadenhöhe augenscheinlich über 750 EURO so haben Sie als der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, uns vom Sachverständigen Institut Lippe zur Erstellung des Sachverständigengutachtes zu berufen. Wir vertreten mit der Auftragserteilung zur Erstellung des Sachverständigen- Gutachtens ausschließlich nur Ihre Interessen und nicht die Interessen der gegnerischen Versicherungsgesellschaft oder eines Sachverständigen, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde ein Gutachten nach Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu erstellen. Nur die lückenlose und somit vollständige Beweissicherung über den Schaden und dessen Höhe gewährleistet, dass Ihnen als der Geschädigte die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich von der Versicherungsgesellschaft erstattet werden. Ebenso ist es wichtig, den Wertminderungsanspruch sofort geltend zu machen. Wir als Sachverständigen Institut Lippe halten den Wertminderungsanspruch in dem von uns erstellten Sachverständigengutachten schriftlich fest. Wir nehmen uns für Sie die Zeit und verhelfen Ihnen somit, dass Sie keinen finanziellen Schaden oder Nachteile davon tragen. Wir erstellen Ihnen Ihr persönliches Sachverständigengutachten und das im Vergleich zu Autohäusern, Werkstätten, Lackierereien, die ihren Service meistens unter erheblichem Zeitdruck abarbeiten müssen. Unsere Sachverständigengutachten erstellen wir detailliert, exakt, mit der Angabe von Reparaturdauer, dem Nutzungsausfall, Wertminderung, usw. Auch die allerkleinste Position sowie Nebenarbeiten werden von uns detailliert kalkuliert. Ein Kaskoschaden wird unterteilt in Vollkaskoschaden und Teilkaskoschäden. Bei einem selbstverschuldeten Unfall wurde Ihr Fahrzeug beschädigt oder man beschädigte Ihr Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung haftet für Schäden, für die niemand sonst eine Haftung übernehmen würde. Weiterhin deckt die Vollkaskoversicherung auch Vandalismus- Schäden ab. Der Teilkaskoschaden unterteilt sich in Einbruchschaden und Diebstahlschaden wie Teil- oder Totalentwendung, den Wildschaden, die Elementarschäden wie Sturmschäden, Hagelschäden, Brandschäden und Wasserschäden. Es ist wichtig zu wissen, dass bei einem Kaskoschaden der Versicherer das Weisungsrecht hat. Das bedeutet, Ihre Versicherungsgesellschaft bestimmt den Sachverständigen, welcher Ihr beschädigtes Fahrzeug besichtigt und übernimmt die Kosten der Erstellung des Sachverständigengutachtens. Wenn Sie mit dem Ergebnis des Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden sind, dann besteht die Möglichkeit sich an uns, das Sachverständigen Institut Lippe, zu wenden. Kommen wir als Sachverständige zu einem anderen Ergebnis als die Versicherung, so wird ein so genanntes Sachverständigenverfahren eingeleitet. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen sofort. Was können Sie tun nach einem Unfall? 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Meistens, so zeigt unsere Erfahrung, wird der im Sachverständigengutachten ermittelte Schadensbetrag innerhalb von ein bis zwei Wochen an Sie ausgezahlt. Allerdings haben Versicherungs- gesellschaften laut Gesetz sechs Wochen Zeit um besagten Schadensbetrag freizugeben. Falls die Versicherungs - gesellschaft doch einmal persönlich an Sie herantritt, verweisen Sie bitte auf uns. Wir von Sachverständigen Institut Lippe kümmern uns dann sofort und eventuell um Rückfragen. Selbstverständlich werden in unseren  Sachverständigen- Gutachten stets die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen entsprechend berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich nicht auf einen Kostenvoranschlag ein, statt ein ordentlich dokumentiertes Sachverständigengutachten von uns, dem Sachverständigen Institut Lippe, für die Schadenabrechnung zu verwenden. Bei einem Kostenvoranschlag wird weder ein Wiederbeschaffungswert, noch ein Restwert zu Grunde gelegt oder ermittelt. Hier besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden gar nicht erkannt wird. Somit sind Probleme vorprogrammiert. Als Hinweis vermerken Sie bitte, dass die Beurteilung der Verkehrssicherheit im Kostenvoranschlag fehlt. Die wenigsten Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen für einen Sachverständigen. Dass diese Werkstätten dann auch noch für alle Hersteller Unterlagen bereit halten, ist unvorstellbar. Wir vom Sachverständigen Institut Lippe dokumentieren Ihr Sachverständigengutachten nur mit aktuellen taggenauen Fahrzeugdaten sowie Ersatzteilpreisen. Der Kostenvoranschlag hat vor Gericht keinerlei beweissichernde Funktion. Ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen dagegen sehr wohl. Das Sachverständigengutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes klar dar. Die Reparaturkosten sind in vollem Umfang vom Schädiger zu tragen und von dessen Versicherungsgesellschaft zu übernehmen. Ein Kostenvoranschlag stellt nur fest zu welchem Preis die Reparatur durchzuführen möglich sein könnte. Nur wir als Sachverständige können erkennen ob es sich nur um einen Bagatellschaden handelt oder ob nicht doch eventuell ein wirtschaftlicher Totalschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt. Für den Fall der Fälle bieten wir, vom Sachverständigen Institut Lippe, Ihnen unser kleines Schadengutachten an um immer noch besser dazustehen als mit einem Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Vor allem um als der Geschädigte zeitnah sein Geld ausgezahlt zu bekommen, ist ein Sachverständigen- Gutachten von sehr hoher Wichtigkeit. Als erfahrenes Sachverständigen Institut Lippe garantieren wir, dass Sie durch unsere kompetente Beratung und dem umfangreichen Sachverständigengutachten zeitnah zu der Auszahlung der Schadenssumme kommen die wir berechnet haben. Hierfür werden die Schadenssumme und der Wert des Fahrzeuges detailliert im Sachverständigengutachten aufgelistet, mit aussagekräftigen Fotos ausgewiesen, um ein leichtes nachvollziehbares Sachverständigengutachten immer zu gewähren. Ein qualifiziertes, neutrales und nicht weisungsgebundenes Sachverständigengutachten über den Fahrzeugschaden dient der Beweissicherung. Die Klärung des Sachverhaltes ist bei der Schadenregulierung unerlässlich. Denn gerade im Haftpflichtbereich ist es bei Unfällen äußerst wichtig, über die genaue Schadenshöhe Bescheid zu wissen. Zum anderen ist die Unparteilichkeit des Sachverständigen Institut Lippe bei der Ermittlung des Schadens und der Wertermittlung ebenfalls ein sehr wichtiger Aspekt, der von allergrößter Bedeutung ist. Die Professionalität im Rahmen der Analyse und Beratung sowie die fachliche Kenntnisse sind erforderliche Qualifikationen. In einigen Fällen wird nach einem Unfall von der Versicherungsgesellschaft der Gegenpartei ein Gutachter empfohlen. Hier besteht die Gefahr, dass dieser Sachverständige im Interesse der Versicherung handeln könnte oder wird. Daher empfehlen wir Ihnen, nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall uns als unabhängiges Sachverständigen Institut Lippe aufzusuchen. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen alle möglichen Schadensersatzleistungen auf. Neben den Kosten für die Reparatur und die Anwaltskosten, können Sie auch die Kosten für einen Mietwagen oder einen Nutzungsausfall geltend machen. Auch für den Fall, dass es mit der Versicherung die die Schadensregulierung abwickelt oder der Werkstatt die die Reparatur durchführt zu Streitigkeiten kommen sollte, ist das vollumfängliche Sachverständigengutachten von sehr großer Bedeutung. Die Kosten für das Sachverständigengutachten werden in der Regel bei einem unverschuldeten Unfall von der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers übernommen. Jetzt haben Sie als der Geschädigte das Recht das Sachverständigengutachten an uns, das Sachverständigen Institut Lippe, zu vergeben. Wir bieten Ihnen den vollumfassenden Service bei der Erstellung des Sachverständigengutachtens zu Ihrem Unfall. Sie erhalten ein professionelles Sachverständigengutachten welches die Bewertung und die Zusammensetzung des Schadens enthält. Darüber hinaus erhalten Sie den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens sowie die Höhe der Wertminderung. Wir als freies und unabhängiges Sachverständigen Institut Lippe bieten Ihnen alle unsere Dienste und Leistungen zur Erstellung des Sachverständigengutachten für Ihren Unfall an. . . .
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